Buchenthal Logístik Trainings


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AGBs

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Firma Buchenthal Logistik Trainings und dem Vertragspartner, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich, schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Trainingsgrundsätze

Die Trainingsgestaltung basiert auf modernen Erkenntnissen. Praxisnähe und Teilnehmerorientierung bestimmen den Verlauf unseres Trainings. Inhaltliche Bausteine werden gruppengerecht, d.h. unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmer konzipiert und umgesetzt. Die Zielsetzung des Trainings wird mit den Vertragspartnern geplant und vorbereitet. Diese Grundsätze
gelten bei Trainerstellung unsererseits.

Verschwiegenheit

Die Firma Buchenthal Logistik Trainings verpflichtet sich über die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit von Kunden und Teilnehmern bekannt gewordenen Tatsachen zur absoluten Verschwiegenheit. Die Daten der Teilnehmer werden vertraulich behandelt und dienen nur zu internen
Zwecken.

Wechsel des Seminarleiters

Ein Wechsel des Seminarleiters / Trainers berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

Urheberrecht

Die ausgegebenen Kursdokumentationen bzw. etwaige Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung der Firma Buchenthal Logistik Trainings vervielfältigt bzw. an Dritte weitergegeben werden.

Absage von Trainings

Die Firma Buchenthal Logistik Trainings verpflichtet sich, die mit den Teilnehmern vereinbarten Trainingsdaten einzuhalten. Die Firma Buchenthal Logistik Trainings behält sich vor, Trainings bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 6 Teilnehmer), sowie bei Ausfall eines Trainers, abzusagen. In
jedem Fall verpflichtet sich die Firma Buchenthal Logistik Trainings Ihnen Absagen so schnell wie möglich mitzuteilen. In diesem Fall erstattet sie umgehend die bezahlten Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Anmeldung zum Seminar

Die Anmeldung hat bis spätestens 28 Tage vor Seminarbeginn und in schriftlicher Form (Post / Fax) zu
erfolgen. Rücktritt Der Rücktritt ist bis zum 14. Tag vor Beginn des Seminars kostenlos. Eventuell geleistete Zahlungen erstatten wir dann umgehend zurück. Vom 13. bis zum 3. Tag vorher zahlen Sie 50 % der Summe. Bei Rücktritt in weniger als 3 Tagen vor beginn des Seminars berechnen wir 90 % der
Seminargebühren. Für Teilnehmer, die nicht oder teilweise nicht zum Seminar erscheinen, werden ebenfalls 90% der Seminargebühr in Rechnung gestellt. Eventuell geleistete Zahlungen werden wir mit unseren Forderungen verrechnen. Die hierdurch entstehenden Differenzbeträge werden wir je nach Fall per gesonderter Rechnung nachfordern oder zurückzahlen. Diese Regelungen gelten unabhängig vom
Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Auf die Stornogebühr wird ebenfalls 19 % MwSt. erhoben. Bei einigen Seminaren, insbesondere denen, die wir mit Kooperationspartnern durchführen, gelten gesonderte Rücktrittsregelungen, auf die wir im Einzelfall verweisen.

Terminänderung

Wünsche der Vertragspartner auf Terminänderung sind mindestens vier Wochen vor Trainingsstart mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist verpflichten Sie sich, die Hälfte der betreffenden Honorare zu vergüten sofern eine Verschiebung der Kurstermine nicht möglich ist.

Kündigung

Bei Kündigung des Vertrages durch den Vertragspartner ohne wichtigen Grund ist die übliche Vergütung bzw. die volle Vergütung zur Zahlung fällig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Veranstaltungsvoraussetzungen

Die Firma Buchenthal Logistik Trainings behält sich vor, einen Teilnehmer zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen bzw. aus einer begonnenen Veranstaltung wieder auszuladen, wenn er offensichtlich die Voraussetzungen nicht erfüllt, oder den Ablauf gefährdet.

Seminarpreise

Es gelten die Konditionen der zum Zeitpunkt der Veranstaltungsdurchführung gültigen Preisliste. Bei
Firmenschulungen und vergleichbaren Veranstaltungen sowie Consultingleistungen gelten die Konditionen des dedizierten Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Seminarpreisminderung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nur und ausschließlich an den Auftraggeber. Die Zahlung der Seminargebühr wird mit Erhalt der Rechnung spätestens aber bis zu Seminarbeginn ohne Abzug fällig. Der Zahlungsverzug tritt mit Beginn des Seminars ein. Personen, die trotz Zahlungsverzug zum Seminar erscheinen,
haben entweder einen Nachweis über die erfolgte Zahlung vorzulegen, oder die Seminargebühren vor Ort in bar zu entrichten. Andernfalls werden sie von der Seminarteilnahme ausgeschlossen.

Seminardurchführung
Der Seminarort ist in der aktuellen Seminarbeschreibung oder im Terminplan angegeben (bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung). Verlegungen des
Seminarortes sind vorbehalten. Die Seminare beginnen um 09:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr. Letztendlich gelten die Angaben der Anmeldebestätigung / Seminareinladung.

Unterkunft / Hotels

Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber Sorge zu tragen. Erfolgt bei Veranstaltungen eine Buchung der Unterkunft durch die Firma Buchenthal Logistik Trainings dann geschieht dies im Auftrag des Teilnehmers. Die von der Firma Buchenthal Logistik Trainings ausgehandelten speziellen Konditionen werden auf den Teilnehmer bzw. Auftraggeber übertragen.

Haftung:

Die Firma Buchenthal Logistik Trainings haftet dem Teilnehmer / Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Die Firma Buchenthal Logistik Trainings haftet weder für mittelbare Schäden (z.B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenem Gewinn) noch für Verlust von Daten und / oder Programmen.
Schadensersatz-ansprüche gegen die Firma Buchenthal Logistik Trainings verjähren in 12 Monaten. Für vom
Teilnehmer / Auftraggeber während einer Schulung eingebrachte Sachen kann keine Haftung übernommen
werden.

Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen bzw. Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen. Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle der nichtigen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt. Der Vertragspartner kann die Firma Buchenthal Logistik Trainings nur an deren Sitz verklagen. Für
Klagen der Firma Buchenthal Logistik Trainings gegen den Vertragspartner ist der Sitz des Vertragspartners maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. In diesen Fällen ist der Sitz der Firma Buchenthal Logistik Trainings maßgebend. Für den Vertrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.


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